"Spam, Spam, Spam, Egg and Spam."

(Monty Python)

Godzilla

Der Download von Filmen im Internet ist immer wieder das Thema gefälschter "Abmahnungen".

Tatsache ist, dass aktuelle Kinofilme nicht einfach kostenlos via Internet konsumiert werden dürfen, statt sie gegen Bezahlung im Kino anzuschauen. Das sollte jedem klar sein.

Für Filme oder Serien, die bereits vielfach im Fernsehen gezeigt wurden, gibt es hierzu viele Ausnahmen.

Wird ein Film jedoch nicht einfach "geschaut", sondern heruntergeladen UND geschieht das auf einer Internet-Seite oder über einen Dienst, der erkennbar illegal ist - zB filesharing-Netzwerke mit einschlägiger Werbung - ist man ebenfalls eindeutig auf der Unrechts-Seite.

Problematisch ist, dass für den Internet-Benutzer oft nicht erkennbar ist, wann eine Datei legal ist - und wann nicht. Über Video-Portale wird eben alles angeboten.

Hinzu kommt, dass der Missbrauch von Computern ein millionenfaches Phänomen ist. Accounts werden "gehackt", "Botnetze" missbrauchen E-Mail-Anschlüsse, in Funknetzwerke wird eingebrochen.

Es kommt immer wieder vor, dass der angebliche "Urheberrechts-Verletzer" keine Ahnung von dem ganzen Vorgang hat.

Wir alle sind unsicher.

Und genau darauf beruhen die Methoden der Abzocker.

Hintergrund

SPAMMER - also Menschen, die kriminelle E-Mails mit Viren versenden - brauchen vertrauenswürdige Absender-adressen.

Als Absenderadresse kann man, wie beim Standardbrief, natürlich JEDE BELIEBIGE Adresse verwenden.